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Die KZVK Hannover bietet Ihnen als Versicherte im Rahmen des Punktemodells eine Betriebsrente als Arbeitgeberleistung.

Die Betriebsrente

Die Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die bares Geld wert sind. Ihr Arbeitgeber/Anstellungsträger zahlt den kompletten Beitrag zu Ihrer betrieblichen Pflichtversicherung. Der Beitragssatz beträgt 4 % Ihres steuerpflichtigen Arbeitsentgeltes. Der Beitragsaufwand ist damit in etwa doppelt so hoch wie in der Privatwirtschaft. Für jeden Beitrag werden Ihnen Versorgungspunkte gutgeschrieben. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich damit im Ergebnis nach Ihrem Einkommen.

Ihr Lebensalter beeinflusst die entgeltbezogenen Versorgungspunkte dadurch, dass diese mit einem so genannten "Altersfaktor" nach der versicherungsmathematisch kalkulierten Alterstabelle (vgl. § 34 Absatz 3 VO) multipliziert werden. Je jünger Sie zum Zeitpunkt der Beitragszahlung sind, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können. Darüber hinaus können sich Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten, wie z. B. durch Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr und in der Elternzeit, ergeben.

Die anfallenden Versorgungspunkte werden zusätzlich noch durch so genannte Bonuspunkte erhöht, wenn dafür erwirtschaftete Kapitalerträge zur Verfügung stehen. Die Summe der Versorgungspunkte wird dann mit dem Messbetrag multipliziert. Der Messbetrag dient der Umrechnung der Versorgungspunkte in Geld. Er gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder und beträgt 4 €.

Versorgungspunkte x Messbetrag = monatliche Betriebsrente

Die monatliche Betriebsrente wird bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, um 0,3 v. H. je Monat, höchstens aber um 10,8 v .H., vermindert.

Die spätere Rente wird jährlich zum 01. Juli um 1 % erhöht.