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Die KZVK Hannover bietet Ihnen als Versicherte im Rahmen des Punktemodells eine Betriebsrente die aus Arbeitgeberleistungen sowie ab dem 01.01.2016 aus Eigenbeteiligungen finanziert wird.

Die Betriebsrente

Die Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die bares Geld wert sind. Ihr Arbeitgeber/Anstellungsträger zahlt für Sie - zusätzlich zu Ihrem Arbeitsentgelt - an die Zusatzversorgungskasse einen Beitrag in Höhe von insgesamt 6,0 % ab 2023. An diesem Beitrag sind die Mitarbeitenden mit 1,0 % (über 4,0 % Beitragssatz die Hälfte) beteiligt - das ergibt sich aus den jeweiligen arbeitsrechtlichen Grundlagen in Kirche und Diakonie.

Der Beitragsaufwand der Anstellungsträger liegt in etwa doppelt so hoch wie der in der Privatwirtschaft. Für jedes Jahr der Pflichtversicherung mit Beitragszahlungen werden Ihnen Versorgungspunkte gutgeschrieben. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich damit im Ergebnis nach Ihrem Einkommen.

Ihr Lebensalter beeinflusst die entgeltbezogenen Versorgungspunkte dadurch, dass diese mit einem so genannten „Altersfaktor“ nach der versicherungsmathematisch kalkulierten Altersfaktorentabelle (vgl. § 34 Absatz 3 VO) multipliziert werden. Je jünger Sie zum Zeitpunkt der Beitragszahlung sind, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können. Darüber hinaus können sich Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten, wie z. B. durch Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr und in der Elternzeit, ergeben.

Die anfallenden Versorgungspunkte werden zusätzlich noch durch so genannte Bonuspunkte erhöht, wenn dafür erwirtschaftete Kapitalerträge zur Verfügung stehen. Die Summe der Versorgungspunkte wird dann mit dem Messbetrag multipliziert. Der Messbetrag dient der Umrechnung der Versorgungspunkte in Geld. Er gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder und beträgt 4 €.

Versorgungspunkte x Messbetrag = monatliche Betriebsrente

Die monatliche Betriebsrente wird bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, um 0,3 v. H. je Monat, höchstens aber um 10,8 v. H., vermindert. 

Die spätere Rente wird jährlich zum 01. Juli um 1 % erhöht.

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