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Häufige Fragen

Die Betriebsrente ist eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung. Sie errechnet sich aus den bis zu dem Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkten.

Es gilt:

 

Versorgungspunkte x 4 € = monatliche Betriebsrente

 

Die endgültige Berechnung der Höhe der Betriebsrente richtet sich nach der Dauer der Versicherungszeiten.

  1. 1. Nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, in dem der Arbeitgeber Beiträge an uns entrichtet hat.
  2.  
  3. 2. Wenn eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird. Dabei ist es unerheblich, welche Rentenleistung Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten:
  4. - Erwerbsminderungsrente (teilweise oder voll, befristet oder auf Dauer),
  5. - Altersrente (vorgezogene, für Schwerbehinderte, (besonders) langjährig Versicherte oder Regelaltersrente)
  6. - Hinterbliebenenrente (bei Waisen nur bis zum 25. Lebensjahr).
  •  

Der Rentenbeginn in der Zusatzversorgungskasse ist in der Regel identisch mit dem Rentenbeginn der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Formulare

Die Betriebsrenten werden jeweils zum 01.07. eines Jahres um 1,0% erhöht.

  • - Neue Anschrift
  • - Neue Bankverbindung
  • - Änderungen im Familienstand
  • - Anpassungen der gesetzlichen Rente (z. B. Rentenumwandlungen, Neufeststellungen wegen Hinzuverdienst)

 

Antrag auf Änderung persönlicher Daten