Lebensqualität
im Alter
Die Zusatzversorgungskasse sorgt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für eine zusätzliche Rente. Neben der Altersrente leisten wir auch Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Betriebsrente sind:
Erfüllung der Wartezeit
Es müssen mindestens 60 Beitragsmonate zurückgelegt worden sein. Zeiten von anderen Zusatzversorgungskassen werden angerechnet. Nach § 1b Abs. 1 BetrAVG gilt die Wartezeit ebenfalls als erfüllt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durchgehend bei demselben Dienstgeber mindestens 36 Monate bestanden hat. Diese gesetzliche Regelung gilt nur für ab dem 01.01.2018 zurückgelegte Versicherungszeiten.
Eintritt eines Versicherungsfalles
Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an Anspruch auf eine Altersrente als Vollrente oder auf eine Erwerbsminderungsrente besteht.
Eine Teilrente löst keinen Versicherungsfall aus.
Antragstellung
Die Betriebsrente wird auf Antrag gewährt.
Den Antragsunterlagen fügen Sie bitte den vollständigen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier.