Betriebsrenten sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig
Für gesetzlich krankenversicherte Personen ist die Zusatzversorgungskasse als Zahlstelle verpflichtet, Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur sozialen Pflegeversicherung einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse abzuführen. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse.
Veränderungen der Lebens- oder Einkommensverhältnisse können Auswirkungen auf die Beitragspflicht und damit auf die Höhe der auszuzahlenden Betriebsrente haben.
Bei privat krankenversicherten Personen erfolgt die Abführung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eigenverantwortlich direkt an die private Krankenversicherung.
Auszahlung der Betriebsrente
Die Betriebsrenten werden monatlich im Voraus auf ein Konto der Betriebsrentenberechtigten innerhalb eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums überwiesen.
Relevant für die Steuererklärung
Betriebsrenten unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Daher erhalten Sie von der Zusatzversorgungskasse einmal jährlich im Laufe des ersten Quartals eine Leistungsmitteilung für Ihre Steuererklärung.
Darin bescheinigen wir Ihnen alle im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Rentenleistungen nach Art ihrer Besteuerung.