Eheversorgungsausgleich

Eheversorgungsausgleich
Im Zuge einer Ehescheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Ziel des Versorgungsausgleichs ist die gleichmäßige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Ansprüchen aus Altersversorge. Davon kann also auch die Zusatzversorgung betroffen sein und ggf. zu einer Minderung der Anwartschaften führen.